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Bauherren

WAS IST BEI DER PLANUNG ZU BEACHTEN?

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle, möglichst ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten ganzjährig zugänglich sein.
Es ist von Seiten des Bauherrn sicher zu stellen, dass für die Trinkwasser- Hausanschlussleitung eine Mauerdurchführung DN 100 mm (frostsicher) hergestellt wird. Bei Gebäuden ohne Keller kann beim Zweckverband ein geeigneter Leerrohrbogen bezogen werden. Es gilt zu beachten, dass in der Regel die notwendigen Tiefbauarbeiten und Beschaffung des notwendigen Bettungsmaterial (Kabelsand) zur Verlegung des Hausanschlusses durch den Bauherrn zu organisieren sind. Die Übergabestelle sollte nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung möglichst kurz und somit kostengünstig erstellt werden kann.

Für Bauherren, welche sich für einen Mehrspartenanschluss entscheiden, wird auf den Leitfaden für Planung und Bau von Mehrspartenhausanschlüssen verwiesen.

Kann während der Bauzeit Bauwasser bezogen werden?

Ja, sofern eine Hausanschlussleitung als Bauwasseranschluss herangezogen werden kann.

In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass die Bauwasserentnahmestelle besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss. Der Bauwasserhahn wird nur vom Zweckverband Stauden-Wasserversorgung ein-/ausgebaut. Sie können sich den Antrag auch hier als PDF-Datei herunterladen.

Was gehört alles zur Haus-installation?

Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile ab dem Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage (DIN 1988) – mit Ausnahme der Messeinrichtung des Zweckverbands Stauden-Wasserversorgung – ist der Anschlussnehmer verantwortlich.

Wer legt die Ausführung und die Leitungsführung fest?

Den Verlauf und die Ausführung der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz und Ihrer Hausinstallation legt der Zweckverband fest. Er wird Ihre Wünsche hierbei soweit möglich berücksichtigen. Die Anschlussleitung ist möglichst geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen.

Haus- und Grundstücksanschluss

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich vom Zweckverband hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.

Wer beantragt einen Hausanschluss?

Der Hausanschluss wird vom Eigentümer des Grundstücks oder dessen Bevollmächtigten beantragt. Der dafür vorgesehene Antrag ist beim Zweckverband Stauden-Wasserversorgung erhältlich und wird Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt. Sie können sich den Antrag auch hier als PDF-Datei herunterladen.

WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN BEI EINEM HAUSANSCHLUSS?

Der Aufwand für die Erstellung des Hausanschlusses, der sich nicht im öffentlichen Grundstück befindet, sind vom Grundstückseigentümer zu erstatten. Zu den Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses wird bei einem Neuanschluss ein einmaliger allgemeiner Herstellungsbeitrag für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen erhoben.

Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Der Beitragsmaßstab hierfür richtet sich nach der Grundstücks- und der vorhandenen Geschossfläche (Außenmaße).

Musterbeispiel für die Berechnung eines Herstellungsbeitrages:

Dieses Beispiel stellt eine Berechnung für ein neu errichtetes Gebäudes auf einem bisher unbebauten Grundstück dar, für welches bisher noch keine Festsetzung erfolgte.

Grundstücksfläche: 613 m²
Einfamilienhaus: Außenmaße: 10,758 x 8,753 m

Geschossflächenberechnung:
Keller, Erdgeschoss, Dachgeschoss je 10,758 x 8,753 m = 282,48 m²

Beitragsberechnung:
Grundstückfläche: 613 m² x 1,15 € = 704,95 €
Geschossfläche: 282,48 m² x 6,80 € = 1.920,86 €

Herstellungsbeitrag netto = 2.625,81 €
Mehrwertsteuer, 7% = 183,81 €
Herstellungsbeitrag brutto = 2.809,62 €

Grundlage für die Erhebung bildet die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) des Zweckverbandes in der jeweils gültigen Fassung.