(08262) 9692-0
bis Q3 4m³/h (normaler Hauswasserzähler)
bis Q3 10 m³/h
Genauere Angaben ersehen sie aus der Beitrags- und Gebührensatzung
§ 6 a BGS/WAS: „Der Beitrag beträgt pro m² Grundstücksfläche
§ 6 b BGS/WAS: „Der Beitrag beträgt pro m² Geschossfläche
Die Bauwassergebühr beträgt pro Wohneinheit pauschal
Zählerverbrauchsgebühr (§ 11 Abs. 3 BGS/WAS)
Zählerstandrohrmiete (§ 10 Abs. 5 BGS/WAS)
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