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Er erfüllt diese Aufgaben ohne Gewinnabsicht.
Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und im Bedarfsfalle zu erweitern.
Er erfüllt diese Aufgaben ohne Gewinnabsicht. Die Rechtsverhältnisse sind in der Verbandssatzung geregelt. Daneben gelten die einschlägigen Gesetze und Vorschriften der öffentlichen Verwaltung.
Der Zweckverband wurde am 5.September 1967 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
Waren es anfänglich nur die sieben Gemeinden Kreuzanger, Langenneufnach, Reichertshofen, Reinhartshausen, Reinhartshofen, Schwabegg und Walkertshofen, die den Verband ins Leben riefen, so gehören ihm heute 21 Städte und Gemeinden mit rd. 94 Stadt-/Ortsteilen an.
Der Zweckverband wird als öffentliche Einrichtung nach den Vorschriften für kommunale Eigenbetriebe im Sinne Art. 88 der Gemeindeordnung geführt. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.
Wir versorgen mit einer Wasserförderung von rund 2,3 Mio m³/Jahr rund 38.000 Einwohner.
Dabei geben wir ca. 1,63 Mio m³/Jahr an unsere Tarifabnehmer und rund 0,67 Mio m³ an Wassergäste und Notverbunde ab. Geografisch befindet sich unser Standort in dem landschaftlich wertvollen und interessanten „Naturpark Augsburg Westliche Wälder“ – der Ferienregion „Stauden“.
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